Apo-Care

häusliche Krankenpflege e.V.

 


 


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Aktuelles


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20.09.2018

Landespflegegeld

Liebe Patienten und Angehörige,

wir möchten sie hiermit über das neue Landespflegegeld der Bayerischen Staatsregierung informieren. Das Landespflegegeld steht demnach allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, welche ihren Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragsstellung nachweisen können.
Gerne informieren wir Sie telefonisch über die Bedingungen der Antragsstellung.



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Austraße 20

86153 Augsburg

Tel.: 0821/ 25 20 25

Fax: 0821/ 544 544